Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Services Mathias Friedl

  1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Alle Angebote der Firma IT-Services Mathias Friedl sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Selbiges gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

1.2 Alle Angebote unterliegen einer Gültigkeit von maximal 2 Wochen ab Angebotsübermittlung, alle Bilder und sonstige Darstellungen, die in der Onlinepräsenz oder sonstigen Unterlagen genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht unbedingt dar, sondern dienen nur zu Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen.

 

  1. Preise

2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, in EUR exkl. gesetzlicher USt. Des Weiteren sind Angebotspreise unverbindlich, es gelten die Preise der schriftlichen Auftragsbestätigung. Preise basieren auf aktuellen Umrechnungskursen (EUR-USD), Preisänderungen der Hersteller können jederzeit zu einer Abänderung der Angebotspreise führen. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

 

  1. Lieferzeit, Leistungszeit und -inhalt

3.1 Alle genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine der Firma IT-Services Mathias Friedl steht unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Belieferung der Firma IT-Services Mathias Friedl durch Zulieferanten und Hersteller.  

 

  1. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

4.1 Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Aufstellung oder Installation. Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Installationsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

4.2 Bei Annahmeverzug (Nichtannahme von Sendungen) werden die tatsächlich angefallenen Transportkosten zzgl. einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-- in Rechnung gestellt.

 

  1. Liefermenge / Transportschäden

5.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge und einwandfreie Zustellung.

5.2 Im Falle eines Transportschadens muss sich der Kunde umgehend (maximal innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt) mit der Firma IT-Services Mathias Friedl in Verbindung setzen. Der Risikoübergang erfolgt bei Übergabe der Ware der Firma IT-Services Mathias Friedl an das ausgewählte Beförderungsunternehmen.

 

  1. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle gelieferten Waren beträgt 24 Monate. Gewährleistungsansprüche werden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Die Beweislast liegt 6 Monate ab Kaufdatum beim Verkäufer, 7-24 Monate nach Kaufdatum unabhängig jeder anderer Bestimmung ausschließlich beim Käufer. Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantiezeiten bzw. -leistungen sind freiwillige Services des jeweiligen Herstellers. In diesem Fall hat sich der Kunde mit dem Hersteller direkt in Verbindung zu setzen. Sofern das Handling nicht durch den Hersteller erfolgt, kann dies gegen Ersatz der Kosten und des Verwaltungsaufwandes durch die Firma IT-Services Mathias Friedl erfolgen.

6.2 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist oder Nichterhebung einer schriftlichen Mängelrüge ist die Firma IT-Services Mathias Friedl frei von jeglicher Gewährleistungspflicht.

6.3 Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma IT-Services Mathias Friedl. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

 

  1. Zahlung und Forderungsabtretung, Spesen

8.1 Alle Lieferungen und Dienstleistungen der Firma IT-Services Mathias Friedl sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Firma IT-Services Mathias Friedl als geleistet. Bei Zahlungsverzug ist die Firma IT-Services Mathias Friedl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. zu verrechnen. Der Waren- bzw. Leistungsempfänger ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

8.2 Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung ist die Firma IT-Services Mathias Friedl berechtigt, ein Inkassobüro und/oder eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen. Daraus der Firma IT-Services Mathias Friedl entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schuldners. Darüber hinausgehende Kosten sind intern zwischen Schuldner und Inkassobüro bzw. Rechtsanwaltskanzlei abzuklären.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma IT-Services Mathias Friedl von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Vertragsrücktritt

9.1 Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ist die Firma IT-Services Mathias Friedl  auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

9.2 Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, ist die Firma IT-Services Mathias Friedl berechtigt, nach Wahl auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine pauschalierte Stornogebühr in der Höhe von mindestens einem Drittel des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche  ist ausdrücklich vorbehalten.

9.3 Jegliche Rückgabe- und/oder Umtauschgarantie gilt nicht für auftragsbezogene Sonderbestellungen oder Waren, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind, Lizenz- oder Softwarebestellungen oder Verbrauchsmaterialien wie Tinten, Toner, Papier, Akkus, Datenträger, Batterien usw. als auch Artikel die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. Headsets), sofern die gelieferten Waren entsiegelt oder die Verpackung geöffnet wurde.

9.4 Die Rückerstattungssumme basiert auf dem Zeitwert und kann vom tatsächlichen Kaufpreis abweichen, beträgt jedoch maximal 100 % der Kaufsumme.

 

  1. Haftungsbeschränkung und Schadenersatz

10.1 Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Firma IT-Services Mathias Friedl in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler vorsätzlich und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10.2 Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

10.3 Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Software bzw. Anpassung von Einstellungen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Haftung zu tragen hat.

10.4 Bei Ware, die ausdrücklich (schriftlich) als „gebraucht“ definiert ist, ist die Firma IT-Services Mathias Friedl frei von jeglicher Haft- oder Schadenersatzverpflichtung.

 

  1. Datenschutz

11.1 Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners werden Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung automationsunterstützt gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

11.2 Die Firma IT-Services Mathias Friedl ist berechtigt, Vermittlungsdaten, insbesondere Logfiles, neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, in der Regel auf das Datenschutzgesetz fokussierend, zu speichern und auszuwerten. Routing- und Domaininformationen müssen und dürfen gleichermaßen weitergegeben werden.